Mietbedingungen
1. Mit Ihrer verbindlichen Reiseanmeldung (schriftlich, telefonisch, per
Internet oder
eMail) bieten Sie uns den Abschluss eines
Gastaufnahmevertrages an (Buchung).
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und von
uns schriftlich zugesagt wurde.
2. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
3. Der Gast verpflichtet sich mit dem Mietangebot zur Anerkennung dieser
Mietbedingungen.
4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der
Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
5. Die Mietzeit schließt die Nutzung am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am
Abreisetag bis 10.00 Uhr ein.
6. Der vereinbarte Mietpreis beinhaltet Heizung, Wasser, Strom und die
gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine Anzahlung ist nicht zu leisten. Der
gesamte Mietpreis incl. Kaution ist bei Bezug der Wohnung fällig.
7. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen,
abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Nichterfüllung des
Vertrages berechtigt den Vermieter, 90% des vereinbarten Preises für die
Mietausfallzeit (nicht anderweitig vermietbare Zeit) zu verlangen. Der
Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden. Er ist jedoch nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige
Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht
erklärt, dass er nicht anreist.
8. Die Wohnung darf nur mit der angegebenen max. Personenzahl
belegt werden, wobei Kinder als volle Person zu zählen sind. Bei
Überbelegung haben die Eigentümer der Ferienwohnung das Recht, überzählige
Personen sofort abzuweisen ( außer natürlich Besuch ohne Übernachtung ).
Desweiteren ist der Eigentümer aufgrund von Staffelpreisen
berechtigt,
einen Altersnachweis mitreisender Kinder zu verlangen.
9. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu
tragen, daß auch seine Mitreisenden, Angehörigen
und Gäste die
Mietbedingungen und Hausordnung einhalten. Er verpflichtet sich, alle
entstandenen Schäden - auch unverschuldete - unverzüglich dem Vermieter
anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese
verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Die Beweispflicht
des Nichtverschuldens obliegt dem Mieter. Er übernimmt die Haftung für
verschuldensunfähige Kinder.
10. Die Ferienwohnung wird in sauberem Zustand übergeben. Der Mieter wird gebeten,
bei Bezug der Wohnung das Mietobjekt unverzüglich auf
vorhandene Schäden zu kontrollieren.
Unstimmigkeiten sind sofort dem Vermieter mitzuteilen. Nach
Beendigung der Mietzeit ist die
Ferienwohnung besenrein zu übergeben (Geschirr etc. gespült und
weggeräumt,
Kühlschrank geräumt, Müll entsorgt).