Mietbedingungen


 
 1. Mit Ihrer verbindlichen Reiseanmeldung (schriftlich, telefonisch, per Internet oder
     eMail) bieten Sie uns den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an  (Buchung).
    Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und von
    uns schriftlich zugesagt wurde.
 2. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die
    Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche
    Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
 3. Der Gast verpflichtet sich mit dem Mietangebot zur Anerkennung dieser
    Mietbedingungen.
 4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der
    Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
 5. Die Mietzeit schließt die Nutzung am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am
    Abreisetag bis 10.00 Uhr ein.
 6. Der vereinbarte Mietpreis beinhaltet Heizung, Wasser, Strom und die
    gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine Anzahlung ist nicht zu leisten. Der
    gesamte Mietpreis incl. Kaution ist bei Bezug der Wohnung fällig.
 7. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
    Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen,
    abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Nichterfüllung des
    Vertrages berechtigt den Vermieter, 90% des vereinbarten Preises für die
    Mietausfallzeit (nicht anderweitig vermietbare Zeit) zu verlangen. Der
    Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
    Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
    vermeiden. Er ist jedoch nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige
    Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht
    erklärt, dass er nicht anreist.
 8. Die Wohnung darf nur mit der angegebenen max. Personenzahl
    belegt werden, wobei Kinder als volle Person zu zählen sind. Bei
    Überbelegung haben die Eigentümer der Ferienwohnung das Recht, überzählige
    Personen sofort abzuweisen ( außer natürlich Besuch ohne Übernachtung ).
    Desweiteren ist der Eigentümer aufgrund von Staffelpreisen berechtigt,
   einen Altersnachweis mitreisender Kinder zu verlangen.

9. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu
    tragen, daß auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die
    Mietbedingungen und Hausordnung einhalten. Er verpflichtet sich, alle
    entstandenen Schäden - auch unverschuldete - unverzüglich dem Vermieter
    anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese
    verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Die Beweispflicht
    des Nichtverschuldens obliegt dem Mieter. Er übernimmt die Haftung für
    verschuldensunfähige Kinder.
 10. Die Ferienwohnung wird in sauberem Zustand übergeben. Der Mieter wird gebeten,
    bei Bezug der Wohnung das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden zu kontrollieren.
    Unstimmigkeiten sind sofort dem Vermieter mitzuteilen. Nach Beendigung der Mietzeit ist die 
    Ferienwohnung besenrein zu übergeben (Geschirr etc. gespült und weggeräumt,
    Kühlschrank geräumt, Müll entsorgt).

 

 

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